jdeRG E-Rechnung Studio
Anmelden

E-Rechnungspflicht: Diese Fristen gelten 2025 bis 2028

Stand: Juli 2026

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im B2B-Geschäft in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Wichtig zu wissen: Ein einfaches PDF gilt dabei nicht mehr als elektronische Rechnung - gemeint sind strukturierte Formate nach EN 16931 wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Die Fristen im Überblick

Seit 1. Januar 2025 Jedes deutsche Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können - auch Kleinunternehmer. Es gibt keine Ausnahme.
Ab 1. Januar 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
Ab 1. Januar 2028 Die Ausstellungspflicht gilt für alle Unternehmen im B2B-Geschäft.

Sonderfall Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, ist von der Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen dauerhaft befreit und darf weiter Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben. Die Empfangspflicht bleibt: Schickt ein Lieferant eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei, müssen Sie sie annehmen, lesen können und aufbewahren.

Was heißt das praktisch?

Kurzfristig brauchen Sie vor allem einen Weg, empfangene E-Rechnungen zu öffnen und zu prüfen. Mittelfristig - spätestens zu Ihrer Ausstellungsfrist - auch einen Weg, selbst konforme Rechnungen zu erzeugen. Beides muss kein großes ERP sein.

Sofort startklar: Mit unserem Viewer lesen und prüfen Sie E-Rechnungen kostenlos - und im Pro-Tarif erstellen Sie XRechnungen, die die Prüfung nach EN 16931 bestehen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihr Steuerberater.

← Alle Ratgeber-Artikel

Diese Seite nutzt ausschließlich technisch notwendige Cookies (Sitzung, Sicherheit, monatliche Nutzungszählung) - kein Tracking, keine Drittanbieter. Details in der Datenschutzerklärung.