Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im B2B-Geschäft in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Wichtig zu wissen: Ein einfaches PDF gilt dabei nicht mehr als elektronische Rechnung - gemeint sind strukturierte Formate nach EN 16931 wie XRechnung oder ZUGFeRD.
| Seit 1. Januar 2025 | Jedes deutsche Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können - auch Kleinunternehmer. Es gibt keine Ausnahme. |
| Ab 1. Januar 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. |
| Ab 1. Januar 2028 | Die Ausstellungspflicht gilt für alle Unternehmen im B2B-Geschäft. |
Wer die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, ist von der Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen dauerhaft befreit und darf weiter Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben. Die Empfangspflicht bleibt: Schickt ein Lieferant eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei, müssen Sie sie annehmen, lesen können und aufbewahren.
Kurzfristig brauchen Sie vor allem einen Weg, empfangene E-Rechnungen zu öffnen und zu prüfen. Mittelfristig - spätestens zu Ihrer Ausstellungsfrist - auch einen Weg, selbst konforme Rechnungen zu erzeugen. Beides muss kein großes ERP sein.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihr Steuerberater.