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E-Rechnung erhalten: So öffnen und prüfen Sie XRechnung und ZUGFeRD

Stand: Juli 2026

Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen annehmen können - und irgendwann liegt sie dann im Postfach: eine .xml-Datei, die sich nicht wie eine Rechnung öffnen lässt. Kein Grund zur Panik.

Schritt 1: Format erkennen

Endet die Datei auf .xml, ist es eine XRechnung (oder das XML-Innenleben einer ZUGFeRD-Rechnung). Ist es ein PDF, kann es eine ZUGFeRD-Hybridrechnung sein - das PDF können Sie normal lesen, aber die rechtlich maßgeblichen Daten stecken im eingebetteten XML.

Schritt 2: Lesbar machen

Laden Sie die Datei in einen Viewer. Unserer zeigt Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuern und Zahlungsdaten übersichtlich an - egal ob UBL, CII oder Hybrid-PDF. Die Datei wird dabei nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht gespeichert.

Schritt 3: Prüfen, nicht nur anschauen

Der Prüfbericht kontrolliert die Rechnung gegen die Kernregeln der EN 16931 und der XRechnung: Stimmen die Summen rechnerisch? Sind Pflichtangaben wie USt-IdNr., Leitweg-ID oder Zahlungsdaten vorhanden? Ist die IBAN plausibel? Fehlerhafte Eingangsrechnungen können Sie so direkt beim Lieferanten reklamieren, bevor sie in der Buchhaltung landen.

Schritt 4: Aufbewahren

E-Rechnungen sind wie Papierrechnungen aufbewahrungspflichtig - und zwar die Originaldatei, nicht nur ein Ausdruck. Legen Sie die XML- bzw. PDF-Datei also unverändert in Ihrer Ablage ab.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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